Übertrittsregelungen

Übertritt von der Grundschule

 

Der Übertritt nach der 4. Klasse der Grundschule ist der am häufigsten genutzte Weg ans Gymnasium. Dabei gibt es grundlegend zwei Möglichkeiten:

 

1. Die Durchschnittsnote im Zeugnis der vierten Klasse einer staatlichen Schule liegt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bei mindestens 2,33.

2. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können den Probeunterricht besuchen und bei Bestehen in das Gymnasium eintreten.

 

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen Übertrittsnote und Probeunterricht ist die Beratung durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin der vierten Jahrgangsstufe eine ganz wesentliche Entscheidungshilfe. Die Lehrkräfte der Grundschule kennen ihre Schulkinder meist seit zwei Jahren und können ein sehr differenziertes Bild Ihrer Tochter / Ihres Sohnes geben und eine in aller Regel sehr gute Übertrittsempfehlung aussprechen.

 

Übertritt von der Haupt-/Mittelschule

 

Schülerinnen und Schüler der fünften Jahrgangsstufe an einer bayerischen Haupt- bzw. Mittelschule können bei entsprechend guten Leistungen an das Gymnasium übertreten.

 

Sollte ein Interesse an einem Übertritt bestehen, so empfiehlt sich zunächst eine unverbindliche Beratung an der besuchten Schule oder am Gymnasium.

 

Soll Ihr Kind in die fünfte Klasse des Gymnasiums eintreten, so ist hier eine Durchschnittsnote in Deutsch und Mathematik von 2,0 oder besser erforderlich. Obwohl generell darum gebeten wird, den gewünschten Übertritt bereits zum Halbjahr anzumelden, ist das maßgebliche Zeugnis das Jahreszeugnis, so dass einen verbindliche Anmeldung erst zum Beginn des neuen Schuljahres möglich ist.

 

Soll Ihr Kind in die sechste Klasse des Gymnasiums eintreten, ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung notwendig.

 

Grundlegend zu beachten ist immer das Alter Ihres Kindes. Als Faustformel gilt: Ihr Kind darf nicht älter sein als die gewünschte Jahrgangsstufe plus sieben. Für die fünfte Klasse z.B. bedeutet dies, dass Ihr Kind zum 30. Juni des Eintrittsjahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.

 

Übertritt von der Realschule

 

Schülerinnen und Schüler der fünften Jahrgangsstufe an einer bayerischen Realschule können bei entsprechend guten Leistungen an das Gymnasium übertreten.

 

Soll Ihr Kind in die fünfte Klasse des Gymnasiums eintreten, so ist hier eine Durchschnittsnote in Deutsch und Mathematik von 2,50 oder besser erforderlich. Obwohl generell darum gebeten wird, den gewünschten Übertritt bereits zum Halbjahr anzumelden, ist das maßgebliche Zeugnis das Jahreszeugnis, so dass einen verbindliche Anmeldung erst zum Beginn des neuen Schuljahres möglich ist.

 

Soll Ihr Kind in die sechste Klasse des Gymnasiums eintreten, ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Durchschnitt von 2,0 oder besser erforderlich. Sollte der Schnitt nicht erreicht werden, ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung notwendig.

 

Grundlegend zu beachten ist immer das Alter Ihres Kindes. Als Faustformel gilt: Ihr Kind darf nicht älter sein als die gewünschte Jahrgangsstufe plus sieben. Für die sechste Klasse bedeutet dies, dass Ihr Kind zum 30. Juni des Eintrittsjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung bzw. den Beratungslehrer!